CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / Strafrecht BT
2
§ 239 StGB Freiheitsberaubung

- geschütztes Rechtsgut: die potentielle persönliche Fortbewegungsfreiheit (Voraussetzung ist, dass grundsätzlich die Möglichkeit der Willensbildung beim Opfer besteht)

- § 239 I StGB (Grundtatbestand)
    - Tatobjekt- ein Mensch, der die Fähigkeit besitzt, den Willen zur Ortsveränderung zu fassen und zu realisieren
    - Tathandlung- Einsperren oder Berauben der Freiheit
    - Tatbestandsausschließendes Einverständnis- im Gegensatz zu anderen Vorschriften (z.B.  § 123 StGB) reicht der natürliche Wille nicht aus- ein Einverständnis, was durch List oder Täuschung erschlichen wurde, ist unwirksam
- § 239 III Nr. 1 StGB (Qualifikation)
- § 239 III Nr. 2 und § 239 IV StGB (Erfolgsqualifikationen)- wie bei § 221 StGB bzw. § 227 StGB)

- Konkurrenzen- Sofern die Freiheitsberaubung das Tatmittel für z.B. eine Vergewaltung gem. §§ 177 StGB oder einen Raub gem. §§ 249 StGB ist, tritt die einfache Freiheitsberaubung in Gesetzeskonkurrenz zurück 
Tags: Freiheitsberaubung
Quelle: juriq
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English