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4.2.5. Atemgrenzwert (Maximal Voluntary Ventilation MVV)
-Durchführung
-was passiert
-Durchführung
-was passiert
Die Versuchsperson atmet zunächst ruhig.
Dann wird sie aufgefordert, aus der Normalatmung möglichst tief und möglichst schnell zu atmen.
Die Atemfrequenz soll dabei aber nicht höher sein als 40 min-1.
Nach ca. 10 Sekunden wird wieder auf Ruheatmung zurückgegangen.
Diese willkürliche Hyperventilation (Abnahme des
arteriellen Partialdrucks von Kohlendioxid, respiratorische Alkalose, Reduktion der Hirndurchblutung) darf nicht allzu lange fortgesetzt werden.
Sie wird von der Versuchsperson als unangenehm empfunden.
Dann wird sie aufgefordert, aus der Normalatmung möglichst tief und möglichst schnell zu atmen.
Die Atemfrequenz soll dabei aber nicht höher sein als 40 min-1.
Nach ca. 10 Sekunden wird wieder auf Ruheatmung zurückgegangen.
Diese willkürliche Hyperventilation (Abnahme des
arteriellen Partialdrucks von Kohlendioxid, respiratorische Alkalose, Reduktion der Hirndurchblutung) darf nicht allzu lange fortgesetzt werden.
Sie wird von der Versuchsperson als unangenehm empfunden.