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Welches Verhältnis haben Mitbürgen untereinander? Gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Formen der Mitbürgschaft?
Unabhängig davon, ob es sich um gemeinschaftliche oder unabhängige Mitbürgen handelt, haften sie gem. § 769 BGB als Gesamtschuldner.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010