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Befugnis zum Eingriff (HSOG)
- Zuständigkeit befugt nicht zum Eingriff in die Rechte des Bürgers
- Neben der Zuständigkeit wird eine weitere Befugnisnorm gebraucht die einen Eingriff rechtfertigt
- Generalklausel/Befugnis § 11 - Zuständigkeit § 1
- Neben der Zuständigkeit wird eine weitere Befugnisnorm gebraucht die einen Eingriff rechtfertigt
- Generalklausel/Befugnis § 11 - Zuständigkeit § 1
Tags: Polizeirecht
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