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Koalitionsfreiheit, Art. 9 III
1. Schutzbereich
a. persönlicher Schutzbereich
Kein Deutschenrecht (auch Ausländer)
b. sachlicher Schutzbereich
• Koalition, -Zusammenschlüsse von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Bsp.: Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände
-Umfang: Gründung, Beitritt, Betätigung, Verbleib, etc. - wie bei Art. 9 I Tarifautonomie, Streiks, Aussperrungen
2. Eingriff
Jede staatliche Eingriff, oder von Dritten (vgl. Art. 9 III 2).
3. Beschränkungen
a. Ausgestaltung (zB. durch Tarifrecht und Arbeitskampfrecht)
b. verfassungsimmanente Schranken (Art. 9 III 2: unmittelbare Drittwirkung)
a. persönlicher Schutzbereich
Kein Deutschenrecht (auch Ausländer)
b. sachlicher Schutzbereich
• Koalition, -Zusammenschlüsse von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Bsp.: Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände
-Umfang: Gründung, Beitritt, Betätigung, Verbleib, etc. - wie bei Art. 9 I Tarifautonomie, Streiks, Aussperrungen
2. Eingriff
Jede staatliche Eingriff, oder von Dritten (vgl. Art. 9 III 2).
3. Beschränkungen
a. Ausgestaltung (zB. durch Tarifrecht und Arbeitskampfrecht)
b. verfassungsimmanente Schranken (Art. 9 III 2: unmittelbare Drittwirkung)