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Def.: Interpersonales Privatrecht
Interpersonales Privatrecht: Normen, die innerhalb eines Staates für die jeweils bestimmte Bevölkerungsgruppen geltenden Privatrechtsordnungen voneinander abgrenzen
Anknüpfungsmoment ist insb. Religionszugehörigkeit
z.B. in Israel, zahlreiche islamisch geprägte Rechtsordungen
Anknüpfungsmoment ist insb. Religionszugehörigkeit
z.B. in Israel, zahlreiche islamisch geprägte Rechtsordungen
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010