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Internationales Gesellschaftsrecht
-ungeschruebenes Recht
-es haben sich 2 Theorien herausgebildet
- wie für das Recht vertraglicher Beziehungen sonst auch, werden die gesellschaftsrechtlichen Anknüpfungen als Sachnormverweis gehandhabt Art. 35 I EGBGB
-es haben sich 2 Theorien herausgebildet
- wie für das Recht vertraglicher Beziehungen sonst auch, werden die gesellschaftsrechtlichen Anknüpfungen als Sachnormverweis gehandhabt Art. 35 I EGBGB
Karteninfo:
Autor: wacki
Oberthema: Jura
Thema: Europarecht
Ort: Wuppertal
Veröffentlicht: 18.03.2010