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Führt der Mieter ein objektiv fremdes Geschäft, wenn er die Mietsache vertragswidrig untervermietet?
Nein er übt vielmehr den ihm durch den Mietvertrag überlassenen Gebrauch aus. Dass er dies in vertragswidriger Art und Weise tut, macht die Untervermietung nicht zu einem fremden Geschäft.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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