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1.3.) OHG - Einzelunternehmen
Steuerliche Behandlung eines Einzelunternehmens
Gewerbesteuer:
- Einzelunternehmer = Gewerbesteuerpflichtig (Tätigkeit ausübt)
- Zu zahlenede Gewerbestuer: teilweise sein Einkommen anger.
Einkommensteuer:
- Einzelunternehmen: Einkünfte aus Gewerbebetrieben, selbstständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft erzielen.
- Einkommenssteuerpflichtig ist nur der Inhaber
Gewerbesteuer:
- Einzelunternehmer = Gewerbesteuerpflichtig (Tätigkeit ausübt)
- Zu zahlenede Gewerbestuer: teilweise sein Einkommen anger.
Einkommensteuer:
- Einzelunternehmen: Einkünfte aus Gewerbebetrieben, selbstständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft erzielen.
- Einkommenssteuerpflichtig ist nur der Inhaber