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Kommunalrecht: Aufgaben den Gemeinde
In Niedersachsen gibt es verschiedene Gemeindearten. Wie wirken sich diese auf den eigenen und den übertragenen Wirkungskreis aus?
Was ist unter dem Städtebegriff zu verstehen? Nimmt der Begriff heute noch eine Bedeutung ein?
Für welche Städte gelten besondere Befugnisse?
In Niedersachsen gibt es verschiedene Gemeindearten. Wie wirken sich diese auf den eigenen und den übertragenen Wirkungskreis aus?
Was ist unter dem Städtebegriff zu verstehen? Nimmt der Begriff heute noch eine Bedeutung ein?
Für welche Städte gelten besondere Befugnisse?
Gemeindearten gem. § 10 NGO
1) Kreisfreie Stadt, §§ 10 III, § 11 NGO
2) Kreisangehörige Gemeinde
a) große slbst. Städte (§ 10 II NGO - abschließende Aufzählung/ nehmen auch Aufgaben des LK war)
b) slbst. Gemeiden (§ 12 I NGO - Über 30.000 Einwohner/ nehmen Aufgaben des LK im ÜWK war)
c) Gemeinden ieS (nehmen nur eigene Aufgaben war)
1) Städte: Sonderform der Gemeinde im Mittelalter - Heute nicht mehr relevant.
2) Ausnamhen: Göttingen (Göttingen-Gesetz); Hannover (RegioHanG)
1) Kreisfreie Stadt, §§ 10 III, § 11 NGO
2) Kreisangehörige Gemeinde
a) große slbst. Städte (§ 10 II NGO - abschließende Aufzählung/ nehmen auch Aufgaben des LK war)
b) slbst. Gemeiden (§ 12 I NGO - Über 30.000 Einwohner/ nehmen Aufgaben des LK im ÜWK war)
c) Gemeinden ieS (nehmen nur eigene Aufgaben war)
1) Städte: Sonderform der Gemeinde im Mittelalter - Heute nicht mehr relevant.
2) Ausnamhen: Göttingen (Göttingen-Gesetz); Hannover (RegioHanG)
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Aufgaben der Gemeinde
Quelle:
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