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Wie kann auch ohne Streckenkenntnis gefahren werden?
Wenn Sie ausnahmsweise nicht streckenkundig sind, müssen Sie fahren, wenn Ihnen ein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben wird.
Steht ein streckenkundiger Mitarbeiter nicht zur Verfügung, dürfen Sie fahren, ohne dass ein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben wird, soweit es in den Örtlichen Richtlinien nicht verboten ist. Sie haben dann Ihre Fahrweise den Strecken- und Sichtverhältnissen anzupassen.
Die zulässige Geschwindigkeit beträgt auf Hauptbahnen 100 km/h, auf Nebenbahnen 40 km/h. In den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal können auf Nebenbahnen höhere Geschwindigkeiten zugelassen sein.
Steht ein streckenkundiger Mitarbeiter nicht zur Verfügung, dürfen Sie fahren, ohne dass ein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben wird, soweit es in den Örtlichen Richtlinien nicht verboten ist. Sie haben dann Ihre Fahrweise den Strecken- und Sichtverhältnissen anzupassen.
Die zulässige Geschwindigkeit beträgt auf Hauptbahnen 100 km/h, auf Nebenbahnen 40 km/h. In den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal können auf Nebenbahnen höhere Geschwindigkeiten zugelassen sein.