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Zurechnungsregeln für Vertreter
164 - Willenserklärungen
166 - gilt f alle Vertreter
- Wissenszurechnung
- § 166 II gilt bei VM + Weisungsgebundenheit
- Unkenntnis d Vertreters schützt nicht d Vertretenen wenn dieser Kenntnis hatte oder haben müsste
278 - Verschulden
Besonderes
Gespaltene Arglist
- mehrere organschaftliche Vertreter
- Kenntnis eines Mangels bei einem d Vertreter der jur Personen zugerehcnet soweit ein Anlass f die Speicherung d Wissens bestand
- gilt auch soweit d Vertreter bereits ausgeschieden ist (Organtheorie; ständiger Wechsel)
166 - gilt f alle Vertreter
- Wissenszurechnung
- § 166 II gilt bei VM + Weisungsgebundenheit
- Unkenntnis d Vertreters schützt nicht d Vertretenen wenn dieser Kenntnis hatte oder haben müsste
278 - Verschulden
Besonderes
Gespaltene Arglist
- mehrere organschaftliche Vertreter
- Kenntnis eines Mangels bei einem d Vertreter der jur Personen zugerehcnet soweit ein Anlass f die Speicherung d Wissens bestand
- gilt auch soweit d Vertreter bereits ausgeschieden ist (Organtheorie; ständiger Wechsel)
Tags: Vertreter, Zurechnung
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