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14. Was ist eine Dienstzuteilung?
Vorübergehend einer anderen Dienststelle zur Dienstleistung zugewiesen.
Ohne Zustimmung: maximal 90 Tage pro Kalenderjahr
Mit Zustimmung kann verlängert werden.
Anordnung per Weisung.
Gibt oft zeitlichen Spielraum für Dienstgeber, um eine Versetzung zu ermöglichen!
(Für Vertragsbedienstete genügt, Beamte nicht.)
Ohne Zustimmung: maximal 90 Tage pro Kalenderjahr
Mit Zustimmung kann verlängert werden.
Anordnung per Weisung.
Gibt oft zeitlichen Spielraum für Dienstgeber, um eine Versetzung zu ermöglichen!
(Für Vertragsbedienstete genügt, Beamte nicht.)
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 24
Quelle: S. 24
Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009