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Welche Grundrechte dienen dem Schutz der Privatsphäre?
Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), die Unverletztlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG), das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010