Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
74
Das fahrlässige Begehungsdelikt
- ein Tatbestandsirrtum gem. § 16 StGB ist nicht möglich
- ein Versuch ist nicht möglich, da dem Täter der Tatentschluss fehlt
- eine Teilnahme gem. §§ 26 und 27 StGB ist nicht möglich, da keine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat vorliegt. Auch eine Mittäterschaft kommt nicht infrage
- eine mittelbare Täterschaft (vorsätzliche Tat) ist denkbar, wenn der Hintermann das fahrlässige Verhalten des Vordermannes zur Tatbegehung ausnutzt
- eine Rechtfertigung kommt ebenso in Betracht- es wird auf die Handlung abgestellt und gefragt, ob sie bei gegebener Notwehrlage die erforderliche und gebotene Verteidigungshandlung gewesen wäre
Tags: fahrlässiges Begehungsdelikt
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010