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Körperliche Unversehrtheit, Art. 2 II 1
1. Schutzbereich• Schmerzen in gesteigertem Ausmass
Beachte: Art. 104 I 2 als lex specialis
• Eingriffe in die stoffliche Substanz der körperlichen Unversehrtheit
• subjektive körperlichen Empfindungen, wie Gesundheit in medizinischem Sinn
• aber: Eingriffe unter fachärtzlicher Aufsicht sind gestattet; Bsp.: Blutprobe, Speicheltest
2. Eingriffe
• Mißhandlungen
• Schmerzzufügung
3. Schranken (und Schranken-Schranken)
• Art. 2 II 3 "auf Grund eines Gesetzes" – einfach gesetzliche Eingriffsgrundlagen genügen.
Beachte: Art. 104 I 2 als lex specialis
• Eingriffe in die stoffliche Substanz der körperlichen Unversehrtheit
• subjektive körperlichen Empfindungen, wie Gesundheit in medizinischem Sinn
• aber: Eingriffe unter fachärtzlicher Aufsicht sind gestattet; Bsp.: Blutprobe, Speicheltest
2. Eingriffe
• Mißhandlungen
• Schmerzzufügung
3. Schranken (und Schranken-Schranken)
• Art. 2 II 3 "auf Grund eines Gesetzes" – einfach gesetzliche Eingriffsgrundlagen genügen.