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Alle Oberthemen / IHK Prüfungsvorbereitung / Unternehmensführung / Personalführung IHK
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betriebliche Übung
Als betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer auf diese Art verhalten wird – etwa bei der Gewährung von Leistungen und Vergünstigungen – und dadurch Rechtsansprüche auf solche Leistungen begründet werden. Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann.
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Autor: milkalette
Oberthema: IHK Prüfungsvorbereitung
Thema: Unternehmensführung
Veröffentlicht: 29.01.2010

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