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5.1. Definition Validität
= ob der Test in der Tat das misst, was er messen soll
Formen:
- die Inhaltsvalidität, vom Augenschein her ob der Test das angezielte Merkmal abbildet.
- die kriterienbezogene Validität, durch Korrelation mit Außenkriterien (Expertenurteile, schon existierende Tests) + prognostische Validität (spätere Ergebnisse mit zuvor gemessenen vergleichen)
- die Konstruktvalidität = ob ein theoretisch postuliertes
Konstrukt mit einem Erhebungsinstrument empirisch erfasst wird
Formen:
- die Inhaltsvalidität, vom Augenschein her ob der Test das angezielte Merkmal abbildet.
- die kriterienbezogene Validität, durch Korrelation mit Außenkriterien (Expertenurteile, schon existierende Tests) + prognostische Validität (spätere Ergebnisse mit zuvor gemessenen vergleichen)
- die Konstruktvalidität = ob ein theoretisch postuliertes
Konstrukt mit einem Erhebungsinstrument empirisch erfasst wird
Karteninfo:
Autor: lene.b
Oberthema: Psycholgie
Thema: Entwicklungspsychologie - M5
Schule / Uni: Fernuni
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 08.09.2015