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Drittschadensliquidation (HGB)
Im BGB nicht geregelt
Im HGB geregelt in § 421; Anspruch des Empfängers gegen den Transporteur
Regelt als Ausnahmetatbestand die Abtretung/Verrechnung eines SEA den ein Nicht-Geschädigter hat mit seinem eigenen Leistungsanspruch gegen den Geschädigten
Tritt praktisch nur bei der Schickschuld auf
Im HGB geregelt in § 421; Anspruch des Empfängers gegen den Transporteur
Regelt als Ausnahmetatbestand die Abtretung/Verrechnung eines SEA den ein Nicht-Geschädigter hat mit seinem eigenen Leistungsanspruch gegen den Geschädigten
Tritt praktisch nur bei der Schickschuld auf