Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
117
Was versteht man (zivilrechtlich) unter einem Unternehmer?
Jede Person oder Gesellschaft, die ein Rechtsgeschäft zu beruflichen bzw. gewerblichen Zwecken abschließt, gilt als Unternehmer (§14 BGB).
Tags: VL 08.08.
Quelle:
Quelle: