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Was versteht man (zivilrechtlich) unter einem Unternehmer?
Jede Person oder Gesellschaft, die ein Rechtsgeschäft zu beruflichen bzw. gewerblichen Zwecken abschließt, gilt als Unternehmer (§14 BGB).
Tags: VL 08.08.
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Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Thema: Einführung in das Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010

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