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Was folgt aus dem Grundsatz des gesetzlichen Richters?
Und was ist unter einem gesetzlichen Richter zu verstehen?
Und was ist unter einem gesetzlichen Richter zu verstehen?
Aus dem aus Art. 101 I 2 GG, § 16 S.2 GVG folgenden Grundsatz des gesetzlichen Richters folgt, dass die richterliche Zuständigkeit durch gesetzliche Regelungen für jeden Einzelfall abstrakt bestimmt werden muss. (Damit soll eine mögliche Beeinflussung durch einen Richter vermieden werden)
Unter einem gesetzlichen Richter ist dabei nicht nur das Gericht als organisatorische Einheit oder das erkennende Gericht als Spruchkörper, vor dem eine Angelegenheit verhandelt und entschieden wird, sondern auch die der zur Entscheidung im Einzelfall berufenen Richter selbst, zu verstehen.(BVerfG)
Unter einem gesetzlichen Richter ist dabei nicht nur das Gericht als organisatorische Einheit oder das erkennende Gericht als Spruchkörper, vor dem eine Angelegenheit verhandelt und entschieden wird, sondern auch die der zur Entscheidung im Einzelfall berufenen Richter selbst, zu verstehen.(BVerfG)