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Def.: IPR
IPR: Gesamtheit der Rechtssätze einer nationalen Rechtsordnung, die aus der Vielzahl nationaler Rechtsordnungen diejenigen berufen soll, die auf ein konkretes Lebensverhältnis zur Anwendung kommen soll.
IPR löst damit den Konflikt zwischen mehreren Privatrechtsordnungen (=Kollisionsrecht)
IPR löst damit den Konflikt zwischen mehreren Privatrechtsordnungen (=Kollisionsrecht)
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010