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Was ist mittelbarer Besitz?
Der Eigentüer hat die Sache verliehen, vermietet, verpachtet usw. (freiwillige Besitzübertragung).
Der Mieter usw. ist unmittelbarer Besitzer. Er darf nur im Umfang der Abmachungen mit dem Eigentümer über die Sache verfügen.
Der Mieter usw. ist unmittelbarer Besitzer. Er darf nur im Umfang der Abmachungen mit dem Eigentümer über die Sache verfügen.