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Wie ist die Schweigepflicht gesetzlich verankert und welche Details sind unmittelbar relevant?
StGB §203:
Fremdes Geheimnis, namentlich aus dem persönlichen Lebensbereich oder Betriebs- oder Geschäftgeheimnis
Geheimnisse im Rahmen der Berufstätigkeit (im privaten Rahmen nicht geschützt)
Anonymisierte Weitergabe in Ordnung.
Bei Zustimmung ebenfalls
Zeugenverweigerungsrecht für Geheimnisse im Rahmen der Untersuchung
Fremdes Geheimnis, namentlich aus dem persönlichen Lebensbereich oder Betriebs- oder Geschäftgeheimnis
Geheimnisse im Rahmen der Berufstätigkeit (im privaten Rahmen nicht geschützt)
Anonymisierte Weitergabe in Ordnung.
Bei Zustimmung ebenfalls
Zeugenverweigerungsrecht für Geheimnisse im Rahmen der Untersuchung
Tags: Kapitel 1 Recht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Debora
Oberthema: Psychologie
Thema: Diagnostik
Schule / Uni: JLU
Ort: Gießen
Veröffentlicht: 16.10.2013