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Fortbildungs- und Umschulungsordnungen
die berufliche Fortbildung als weiterer Teilbereich der Berufsbildung dient der Erhaltung, Anpassung und Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit und/oder dem beruflichen Aufstieg
- die berufliche Umschulung soll zu einer anderen, nicht erlernten Berufstätigkeit qualifizieren
Rechtliche Grundlagen
Fortbildungsregelungen können durch die zuständigen Stellen oder als bundeseinheitliche Regelung durch Rechtsverordnung erlassen werden.
Die Fortbildungregelung hat festzulegen:
1. Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
2. Ziel, Inhalt und Anforderungen
3. Zulassungsvoraussetzungen
4. Prüfungsverfahren
- die berufliche Umschulung soll zu einer anderen, nicht erlernten Berufstätigkeit qualifizieren
Rechtliche Grundlagen
Fortbildungsregelungen können durch die zuständigen Stellen oder als bundeseinheitliche Regelung durch Rechtsverordnung erlassen werden.
Die Fortbildungregelung hat festzulegen:
1. Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
2. Ziel, Inhalt und Anforderungen
3. Zulassungsvoraussetzungen
4. Prüfungsverfahren
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013