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Unbekannter Hersteller, durch mangelnde Qualität des Bauprodukts entsteht dem Bauherrn ein Schaden. Wer haftet?
Der Lieferant des Bauproduktes gilt als dessen Hersteller, wenn der Hersteller nicht festgestellt werden kann (ProdHaftG)
Der Hersteller des Bauproduktes (in diesem Fall also der Lieferant) ist verpflichtet, dem Geschädigten (also dem Bauherrn) den Schaden zu ersetzen (ProdHaftG)
Der Hersteller des Bauproduktes (in diesem Fall also der Lieferant) ist verpflichtet, dem Geschädigten (also dem Bauherrn) den Schaden zu ersetzen (ProdHaftG)
Karteninfo:
Autor: Elli
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Baukonstruktion
Schule / Uni: TU
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 22.03.2011