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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Rücknahme - § 50 VwVfG
1. begünstigender VA
2. Anfechtung durch Dritten
3. während Vorverfahren/während VerwGer Verfahren
4. Dritten wird durch Rücknahme abgeholfen
5. Zulässigkeit des Rechtsbehelfs des Dritten
6. Begründetheit des Rechtsbehelfs des Dritten
- Begründetheit nicht notwendig (MM)
- Begründetheit erforderlich (MM)
- nicht offensichtlich unbegründet (hM)

Ermessen nach § 48 I VwVfG kann/muss für den Begünstigenden berückrichtigt werden
Tags: Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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