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Aufopferungsansprüche
enteignender | enteignungsgleicher | für Eigentum |
aufopfernder | aufopferungsgleicher | für Körper/Freiheit |
rechtsmäßig | rechtswidrig |
Grundlage ist § 74, 75 Preussiches AllgLR
Prüfung
0. Vorrang von Spezialgesetzen (z. B. § 64 HSOG)
1. Schutzgut (Eigentum/Körper/Freiheit)
2. hoheitlicher Eingriff
3. - Rechtswidrigkeit (nur bei -gleichen Eingriffen)
- Rechtsmäßigkeit (nur bei -enden Eingriffen)
4. Unmittelbarkeit
- Verwirklichung eines typischen Risikos im Schaden
- nicht anwendbar bei atypischen Kausalverläufen
5. zum Wohl der Allgemeinheit
6. Sonderopfer
- bei Rechtswidrigkeit indiziert
- bei rechtmäßigem Handeln; besondere Schwere des persönlichen Eingriffs
7. Mitverschulden
Rechtsweg = ordentlicher gem § 40 II VwGO
Tags: Staatshaftung
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