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Ein Asylbewerber ist für ein Jahr in einer Massenunterkunft in Köln untergebracht. Ist er steuerpflichtig?
Der Asylbewerber hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 9 AO im Inland und ist somit nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Tz. 137).
Tags: Einkommensteuer
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=514749_0001&sprungmarke=RZ_137&starter=lernkarten_cc
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Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Steuerrecht
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014