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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Wann wird ein VA wirksam?
Ein VA wird mit seiner Bekanntgabe wirksam Art. 43 BayVwVfG.
Äußere und innere Wirksamkeit tritt ein.
Der VA wird sozusagen geboren.
Tags: Verwaltungsakt
Quelle: Gesetz
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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