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Verlängerung eines befristeten ArbVerh
§ 14 II S. 1 TzBfG
- in Abgrenzung zu § 14 II S. 2 muss die Verlängerung bis zum Fristablauf des zu verlängernden Arbeitsverhältnisses erfolgen
- keine Änderung des ArbV im Zuge der Verlängerung
+ BAG: Auch nicht zu Gunsten des AN
- Verlängerung bedarf der Schriftform § 14 IV TzBfG
- in Abgrenzung zu § 14 II S. 2 muss die Verlängerung bis zum Fristablauf des zu verlängernden Arbeitsverhältnisses erfolgen
- keine Änderung des ArbV im Zuge der Verlängerung
+ BAG: Auch nicht zu Gunsten des AN
- Verlängerung bedarf der Schriftform § 14 IV TzBfG
Tags: Arbeitsrecht
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