Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
21
Doppelwirkung d Verjährungshemmung
- Erhebung d Klage gegen d Gesellschaft hemmt Verjährung auch gegen die Gesellschafter
- bei Erhebung d Klage gegen Gesellschafter wirkt nur gegen Gesellschafter nicht gegen gegen Gesellschaft (str.)
- bei Erhebung d Klage gegen Gesellschafter wirkt nur gegen Gesellschafter nicht gegen gegen Gesellschaft (str.)
Tags: Gesellschaftsrecht, ZPO
Quelle:
Quelle: