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Pauschale Darlehensgebühren
AGB-Kontrolle verlangt unbedingte Transparenz
- Auslegung zu Lasten d Verwenders ("Kundenfeindlichkeit")
- wenn nicht ersichtlich in welcher Höhe/wann fällig/wie verrechnet
- benachteiligt unangemessen d Kunden (242)
- Gebühr ist keine Pflicht aus § 488
- Gebühr f Bonitätsprüfung ist ekine Leistung an Kunden sondern dient Eigeninteresse
+ Rspr = Gebühren f Leistungen die nicht im Kundeninteresse sind und in AGB versteckt sind, sind generell unzulässig
Revision zulässig
- Auslegung zu Lasten d Verwenders ("Kundenfeindlichkeit")
- wenn nicht ersichtlich in welcher Höhe/wann fällig/wie verrechnet
- benachteiligt unangemessen d Kunden (242)
- Gebühr ist keine Pflicht aus § 488
- Gebühr f Bonitätsprüfung ist ekine Leistung an Kunden sondern dient Eigeninteresse
+ Rspr = Gebühren f Leistungen die nicht im Kundeninteresse sind und in AGB versteckt sind, sind generell unzulässig
Revision zulässig
Tags: Schuldrecht
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