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Was umfasst der Begriff „Anschaffungskosten“ nach dem UGB?
Sind alle Aufwendungen, um einen Gegenstand zu erwerben und ihn betriebsbereit zu machen, jedoch nur, soweit diese Aufwendungen dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Dazu gehören auch die Nebenkosten, abzuziehen sind die Anschaffungspreisverminderungen.
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Autor: Marilyn Hofer
Oberthema: BWL
Thema: Fragenkatalog
Schule / Uni: TU Graz
Veröffentlicht: 15.11.2014