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Frage 30: Welche Wirkung hat das Einspruchsrecht (Veto) des Bundesrates?
Aufschiebende Wirkung (suspensives Veto).
Dann geht der Gesetzesentwurf an den Nationalrat zurück, kann Beharrungsbeschluss beschließen oder sie nehmen Anregungen auf und ändern das Gesetz.
Dann geht der Gesetzesentwurf an den Nationalrat zurück, kann Beharrungsbeschluss beschließen oder sie nehmen Anregungen auf und ändern das Gesetz.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009