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Voraussetzung + Arg: Tatherrschaft kraft Organisationsgewalt
Anwendungsbereich: Mittelbare Täterschaft, wenn Vordermann kein Defizit hat, aber Rädchen im Getriebe.
1. Hierarchische Organisationsstruktur +
Hintermann hat Anordnungsgewalt im Rahmen dieser und kann sich der Ausführung sicher sein.
2. Vordermann beliebig austauschbar
3. rechtsgelöste Organisation
d.h. nicht anwendbar bei Betrieben / Unternehmen
Arg. (-)
Mittelbarer Täter beherrscht Handlung des Tatmittlbers durch Anweisung mit. Deliktsverwirklichung war umso wahrscheinlicher, je mehr Mitglieder. Jedoch u.U. Ausführung eines anderen Deliktes. Hintermann beherrscht damit das "ob", nicht das "wie".
1. Hierarchische Organisationsstruktur +
Hintermann hat Anordnungsgewalt im Rahmen dieser und kann sich der Ausführung sicher sein.
2. Vordermann beliebig austauschbar
3. rechtsgelöste Organisation
d.h. nicht anwendbar bei Betrieben / Unternehmen
Arg. (-)
Mittelbarer Täter beherrscht Handlung des Tatmittlbers durch Anweisung mit. Deliktsverwirklichung war umso wahrscheinlicher, je mehr Mitglieder. Jedoch u.U. Ausführung eines anderen Deliktes. Hintermann beherrscht damit das "ob", nicht das "wie".
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010