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Erklärungsbewusstsein
Willenstheorie
- innerer Wille ist entscheidend
-> Nichtigkeit analog 118
Erklärungstheorie
- äußerer Tatumstand entscheidet
- zumutbare Pflicht des Erklärenden sich über die Umstände klar zu werden
+ Verkehrs-/Vertrauensschutz
+ nicht anwendbar wenn Gegenüber getäuscht hat, dann kein schützenswertes Interesse
- innerer Wille ist entscheidend
-> Nichtigkeit analog 118
Erklärungstheorie
- äußerer Tatumstand entscheidet
- zumutbare Pflicht des Erklärenden sich über die Umstände klar zu werden
+ Verkehrs-/Vertrauensschutz
+ nicht anwendbar wenn Gegenüber getäuscht hat, dann kein schützenswertes Interesse
Tags: BGB-AT
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