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Was ist eine Wahlfeststellung?
Eine Wahlfeststellung kommt in Betracht, wenn ein Täter sich strafbar gemacht hat, jedoch nicht aufzuklären ist, durch welche konkrete Handlung oder wegen welchen konkreten Delikts. Im Sinne des Rechtsstaatsprinzips muss hier der Grundsatz in dubio pro reo durchbrochen werden und der Täter auf wahldeutiger Grundlage verurteilt.
Unechte Wahlfeststellung -> der Tatbestand steht fest, fraglich ist nur, durch welche Handlung er begangen wurde -> unproblematisch
Echte Wahlfeststellung -> Tatbestandsalternativität -> Sind die in Betracht kommenden Tatbestände rechtsethisch (annähernd gleiche Schwere der Schuldvorwürfe und nach allg. Rechtsempfinden sittlich und rechtl. vergleichbar) und psychologisch (gleichgeartete seelische Beziehung des Täters zu den mehreren in Frage stehenden Verhaltensweisen) vergleichbar? -> Nur falls ja, wahldeutige Verurteilung zulässig.
Unechte Wahlfeststellung -> der Tatbestand steht fest, fraglich ist nur, durch welche Handlung er begangen wurde -> unproblematisch
Echte Wahlfeststellung -> Tatbestandsalternativität -> Sind die in Betracht kommenden Tatbestände rechtsethisch (annähernd gleiche Schwere der Schuldvorwürfe und nach allg. Rechtsempfinden sittlich und rechtl. vergleichbar) und psychologisch (gleichgeartete seelische Beziehung des Täters zu den mehreren in Frage stehenden Verhaltensweisen) vergleichbar? -> Nur falls ja, wahldeutige Verurteilung zulässig.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010