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Informantenbefragung
Bei der Informantebefragung wird ein proband gefragt, "ob er Kenntnis von der Ausführung bestimmter Delokte, die von anderen gegen andere verübt wurden erlangt hat. Hier wird also nicht danach gefragt, ob der Befragte Täter oder Opfer, sondern danach, ob er etwas über Straftaten anderer Personen angeben kann.
Eine solche Befragung ist dann sinnvoll, wenn der Zugang zu Ofern und Tätern aus bestimmten Gründen erschwert ist. Beispiele: im Zusammenhang mit Kindesmißhandlungen werden auch Ärtzte, Lehrer und Familienangehörige gefragt. Verbunden mit Täterbefragungen können sie auch eine gewisse Kontrollfunktion ausüben. Insgesammt ist die Zahl der bisherigen Informantenbefragungen gering.
Der Nachteil besteht im Quantitativen Zusammenhang. Da es vorkommen kann, das etwa 15 Probanden einer Informantenbefragung informationen über die gleiche Tat geben können.
Eine solche Befragung ist dann sinnvoll, wenn der Zugang zu Ofern und Tätern aus bestimmten Gründen erschwert ist. Beispiele: im Zusammenhang mit Kindesmißhandlungen werden auch Ärtzte, Lehrer und Familienangehörige gefragt. Verbunden mit Täterbefragungen können sie auch eine gewisse Kontrollfunktion ausüben. Insgesammt ist die Zahl der bisherigen Informantenbefragungen gering.
Der Nachteil besteht im Quantitativen Zusammenhang. Da es vorkommen kann, das etwa 15 Probanden einer Informantenbefragung informationen über die gleiche Tat geben können.