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Unterliegen auch verfassungsändernde Gesetze der Normenkontrolle des Bundesverfassungsgerichts?
Ja, denn auch das verfassungsändernde Gesetz ist ein Gesetz, das der Normenkontrolle unterliegt. Maßstab für die Prüfung eines verfassungsändernden Gesetzes sind die Grundsätze der Art. 1 und 20 GG, weil diese der Änderung entzogen sind. Berührt ein verfassungsänderndes Gesetz diese Grundsätze, ist es selbst verfassungswidrig.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010