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Beleidigung § 185
I. Tatbestand ( § 185 StGB)
1. Objektiver Tatbestand
a. Tatobjekte
- lebender Mensch (Beleidigung von Verstorbenen ist unter § 189 geregelt)
- Einzelne unter einer Kollektivbezeichnung, soweit der Personenkreis zahlenmäßig überschaubar und so hinreichend ausgegrenzt ist, dass er sich von der Allgemeinheit abhebt
- Personengemeinschaften nur wenn sie einen einheitlichen Willen bilden können und eine gesellschaftliche Funktion ausüben
b. Tathandlung
2. Subjektiver Tatbestand
Vorsatz bzgl. der Äußerung als Missachtung
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Qualifikation ( § 185 Alt. 2)
1. Objektiver Tatbestand
a. Tatobjekte
- lebender Mensch (Beleidigung von Verstorbenen ist unter § 189 geregelt)
- Einzelne unter einer Kollektivbezeichnung, soweit der Personenkreis zahlenmäßig überschaubar und so hinreichend ausgegrenzt ist, dass er sich von der Allgemeinheit abhebt
- Personengemeinschaften nur wenn sie einen einheitlichen Willen bilden können und eine gesellschaftliche Funktion ausüben
b. Tathandlung
2. Subjektiver Tatbestand
Vorsatz bzgl. der Äußerung als Missachtung
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Qualifikation ( § 185 Alt. 2)
Flashcard info:
Author: gedankensalat
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: Potsdam
City: Potsdam
Published: 14.01.2010