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Was versteht man unter einer Willenserklärung?
Ein Vertragsabschluß erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen, i.d.R. bestehend aus Antrag und Annahme. Angebote sind bindend. Problem: Die Anpreisung eines Produkts (Aufforderung zu einer Angebotserklärung = invitatio ad offerendum) stellt in sich keine WE dar.
Karteninfo:
Autor: penispenis123
Oberthema: Digitale Medien
Thema: Bachelorprüfung
Veröffentlicht: 22.09.2012