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Könnten die Gerichte gegen die Versagung eines Gnadenakts angerufen werden?
Das ist umstritten, letztlich aber zu bejahen. Zwar wird ein Anspruch auf Gnade überwiegend verneint („Gande geht vor Recht“); in jedem Fall aber gibt es einen Anspruch auf willkürfreie Entscheidung, so daß insoweit eine Rechtsverletzung im Sinne des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG geltend gemacht werden kann.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010