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Definition Kollektivgüter
Kollektivgüter stellen eine Extremform externer Effekte dar, da bei ihnen nur externer Nutzen generiert wird.
Tags: Kollektivgüter
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Karteninfo:
Autor: KaWe
Oberthema: BWL / VWL
Thema: Mikroökonomie, Makroökonomie
Schule / Uni: FOM
Ort: Bonn
Veröffentlicht: 29.12.2016