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Außenrecht und Innenrecht
Das Außenrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen dem verwaltenden Staat einserseits und den Bürgern und sonstigen, der Verwaltung gegenüberstehenden Rechtspersonen andererseits.
Es wird maßgeblich durch die Rechtssätze des Außenrechts (Gesetze,Rechtsverordnungen und Satzung) bestimmt
Das Innenrecht.
Der Staat trifft dem Bürger als Einheit gegenüber, ist aber selbst ein sehr komplexes
Es wird maßgeblich durch die Rechtssätze des Außenrechts (Gesetze,Rechtsverordnungen und Satzung) bestimmt
Das Innenrecht.
Der Staat trifft dem Bürger als Einheit gegenüber, ist aber selbst ein sehr komplexes