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Betrifft ein Parteiverbot auch die Abgeordneten, die als Mitglieder der betreffenden Partei in Parlamente gewählt worden sind?
Ja, sämtliche Mandatsträger verlieren ihre Mandate. Die entsprechende Rechtsfolge ist in den einschlägigen Wahlgesetzen übereinstimmend geregelt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010