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Welche Schranken kennt die Testierfreiheit? Kann ein verheirateter Mann, der in die Jahre gekommen ist (65), sein gesantes Vermögen der 17-jährigen Geliebten übertragen? Müssen sich die Ehefrau und Kinder lediglich mit dem Pflichtteil begnügen oder steht ihnen gar das gesamte Vermögen zum da die testamentarische Anordnung zugunsten des Girlies als sittenwidrig anzusehen ist?
Beschränkt wird der Erblasser nur im Hinblick auf den Pflichtteil, d.h. die Hälfte des gesetzlichen Erbteils steht den Angehörigen zu. Fall: Sittenwidrigkeit bedeutet, dass das sittliche Empfinden der Mehrheit der Bevölkerung erheblich gestört sein muss. In unserer heutigen Gesellschaft erregt eine Liebesbeziehung
wie die im Beispiel genannte aber kaum noch Anstoß, mag sie auch anzügliche Bemerkungen provozieren. Die Verwandten müssen sich mit ihrem Pflichtteil begnügen.
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Karteninfo:
Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Thema: Einführung in das Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010

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