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Welche Schutzrichtung hat Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG?
Zunächst handelt es sich um ein Abwehrrecht, d.h. der Staat ist gehindert, in das Leben von Menschen einzugreifen. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG begründet darüber hinaus eine Schutzverpflichtung des Staates für das menschliche Leben.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010