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Haftungsprivilegierung zw Ehegatten
- analog f nicht-ehel LG (str)
- gilt nicht bei Gefährderhaftung
- nicht im Straßenverkehr anwendbar (Eheleute stehen sich hier wie unbeteiligte Dritte ggü)
- anwendbar wenn Ehepartner sich eines Dritten bedient
- analog f nicht-ehel LG (str)
- gilt nicht bei Gefährderhaftung
- nicht im Straßenverkehr anwendbar (Eheleute stehen sich hier wie unbeteiligte Dritte ggü)
- anwendbar wenn Ehepartner sich eines Dritten bedient
Tags: Familienrecht, Verschulden
Quelle:
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