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Was ist unter einer Bundesoberbehörde zu verstehen und wie werden sie errichtet?
Bundesoberbehörden sind Behörden, deren Zuständigkeit sich auf die ganze Bundesrepublik erstreckt, die aber keine weiteren Untergliederungen haben. Ihre Errichtung setzt ein Bundesgesetz voraus (Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010